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impressum.biz – Dein Impressum Generator

Impressum für Podcast erstellen

Ein Podcast läuft bei Spotify, Apple Podcasts oder YouTube – aber die Impressumspflicht hängt nicht an der Plattform, sondern an dir als Anbieter. Sobald du mit deinem Podcast Einnahmen erzielst, etwa durch Sponsoring, gebuchte Werbespots oder Affiliate-Links, giltst du als geschäftsmäßig im Sinne von § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz). Dann musst du ein vollständiges Impressum bereitstellen – und zwar dort, wo du die Kontrolle hast: auf deiner Podcast-Website und in den Shownotes.

Ein rein privater Podcast ohne jede Monetarisierung ist von der Anbieterkennzeichnung ausgenommen. Sobald aber redaktionelle Inhalte dazukommen – etwa Nachrichten, Kommentare oder journalistisch-meinungsbildende Beiträge –, brauchst du zusätzlich einen Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV mit Namen und ladungsfähiger Anschrift. In der Praxis überschneiden sich beide Pflichten oft. Hier erfährst du, was konkret in dein Podcast-Impressum gehört.

Pflichtangaben für Podcast

  • Vollständiger Name bzw. Firma des Anbieters – bei Einzelpersonen Vor- und Nachname, bei Unternehmen zusätzlich die Rechtsform (z. B. GmbH, UG)
  • Ladungsfähige Anschrift – echte Straße und Hausnummer, kein Postfach
  • Kontaktdaten für schnelle Kontaktaufnahme: E-Mail-Adresse und ein weiterer Weg (z. B. Telefonnummer oder Kontaktformular)
  • USt-IdNr., falls vorhanden – Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben keine und geben hier nichts an
  • Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten: Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV mit Name und Anschrift (V. i. S. d. P.)
  • Bei eingetragenen Unternehmen: Register (z. B. Handels- oder Vereinsregister) und Registernummer
  • Platzierung: vollständiges Impressum auf der Podcast-Website und in den Shownotes jeder Episode einen Link dorthin setzen

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Wann dein Podcast ein Impressum braucht

Entscheidend ist nicht die Plattform, sondern ob du deinen Podcast geschäftsmäßig anbietest. Sobald Einnahmen fließen – durch Sponsoring, gebuchte Werbung, Affiliate-Links, ein kostenpflichtiges Abo oder Merchandise –, bist du geschäftsmäßig tätig und musst nach § 5 DDG ein Impressum bereitstellen. Auf die Höhe der Einnahmen kommt es dabei nicht an; schon ein einzelner bezahlter Werbepartner reicht aus.

Ein rein privater Hobby-Podcast ganz ohne Monetarisierung fällt nicht unter die Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG. Trotzdem lohnt sich ein Impressum fast immer: Sobald du planst, später Werbung zu schalten, oder regelmäßig meinungsbildende Inhalte veröffentlichst, greifen weitere Pflichten. Wer von Anfang an sauber arbeitet, vermeidet spätere Abmahnungen.

Wohin mit dem Impressum: Website und Shownotes

Spotify, Apple Podcasts oder Amazon Music bieten kein eigenes Feld für ein Impressum. Deshalb brauchst du eine Stelle, die du selbst kontrollierst – in der Regel eine eigene Podcast-Website oder Landingpage. Dort steht dein vollständiges Impressum: leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar, meist über einen Link im Footer.

In den Shownotes bzw. Episodenbeschreibungen der einzelnen Plattformen setzt du zusätzlich einen klar bezeichneten Link auf dieses Impressum. So finden Hörer und Werbepartner die Pflichtangaben von jeder Plattform aus. Ein reiner Verweis auf ein Social-Media-Profil genügt nicht, weil du dort die Darstellung nicht vollständig kontrollierst.

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Verantwortlicher nach § 18 MStV bei redaktionellen Inhalten

Behandelt dein Podcast regelmäßig aktuelle Themen, Nachrichten oder Meinungen in journalistisch-redaktioneller Form, brauchst du zusätzlich zum Impressum einen Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV. Genannt werden Name und ladungsfähige Anschrift einer natürlichen Person – oft als „V. i. S. d. P.“ abgekürzt. Diese Person muss ihren Wohnsitz im Inland haben und darf nicht vom Verantwortlichenamt ausgeschlossen sein.

Der Verantwortliche nach § 18 MStV und die Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG sind zwei getrennte Pflichten, die du in der Praxis meist im selben Impressum abbildest. Reine Unterhaltungs- oder Gesprächsformate ohne journalistischen Anspruch brauchen in der Regel keinen Verantwortlichen – sobald du aber recherchierst, einordnest und kommentierst, solltest du ihn angeben.

Häufige Fragen

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