Impressum für Kleinunternehmer erstellen
Wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ohne Umsatzsteuerausweis rechnet, glaubt oft, auch bei der Impressumspflicht eine Ausnahme zu genießen. Das ist ein Irrtum: Die Pflicht zum Impressum nach § 5 DDG hängt nicht von der Umsatzsteuerregelung ab, sondern davon, ob eine Website geschäftsmäßig betrieben wird - und das trifft auf nahezu jeden Onlineshop, jede Dienstleisterseite und jeden Blog mit Werbung oder Verkaufsabsicht zu.
Die Besonderheit für Kleinunternehmer liegt an anderer Stelle: Sie geben keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an, weil sie schlicht keine besitzen. Genau das verunsichert viele - und führt zu unvollständigen oder fehlerhaften Impressen. Mit den richtigen Angaben lässt sich diese Lücke sauber und rechtssicher schließen, ohne dass ein Feld erfunden oder eine Pflichtangabe vergessen wird.
Pflichtangaben für Kleinunternehmer
- Vor- und Nachname sowie ladungsfähige Anschrift
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
- Keine USt-IdNr, da als Kleinunternehmer nicht vergeben
- Handelsregisternummer nur bei bestehender Eintragung angeben
- Zuständige Aufsichtsbehörde nur bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit angeben
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Brauche ich als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) überhaupt ein Impressum?
Ja - und zwar unabhängig davon, ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird oder nicht. Die Impressumspflicht nach § 5 DDG knüpft an geschäftsmäßige Telemedien an: Wer eine Website, einen Onlineshop oder ein Verkaufsprofil mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, muss ein Impressum vorhalten, ganz gleich, ob es sich um ein kleines Nebengewerbe oder ein etabliertes Unternehmen handelt.
Ausnahmen gelten nur für rein private, nicht kommerzielle Seiten ohne jede geschäftliche Ausrichtung. Sobald Produkte, Dienstleistungen oder Werbung im Spiel sind, reicht das aus, um die Pflicht auszulösen - unabhängig von Umsatzgröße oder Rechtsform.
Die Besonderheit bei Kleinunternehmern: Was ins Impressum gehört - und was nicht
Der entscheidende Unterschied zu regulär besteuerten Unternehmen: Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und besitzen deshalb in aller Regel auch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese darf und muss im Impressum schlicht entfallen - sie zu erfinden oder stattdessen eine Steuernummer einzutragen, wäre falsch.
Viele Kleinunternehmer ergänzen freiwillig einen Satz wie Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Rechtlich zwingend ist das nicht, schafft aber Klarheit gegenüber Kunden, die sich sonst fragen, warum eine Umsatzsteuer-ID fehlt.
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Typische Fehler von Kleinunternehmern im Impressum
Der häufigste Fehler: Aus Unsicherheit wird eine erfundene oder falsche USt-IdNr eingetragen, um vollständig zu wirken - das ist unnötig und kann sogar irreführend sein. Ebenso verbreitet ist die Berufung auf den früheren § 5 TMG, der inzwischen durch § 5 DDG abgelöst wurde, oder ein Impressum, das seit Jahren nicht mehr aktualisiert wurde.
Weitere Klassiker sind eine unvollständige Anschrift, etwa ein Postfach statt der tatsächlichen Adresse, sowie eine fehlende Telefonnummer, obwohl eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme möglich sein muss. Da Kleinunternehmer ihr Impressum oft selbst pflegen, lohnt sich ein regelmäßiger Check auf Aktualität und Vollständigkeit.
Häufige Fragen
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