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impressum.biz – Dein Impressum Generator

Impressum für die GbR erstellen

Sobald deine GbR eine geschäftsmäßige Website, einen Onlineshop oder ein gewerbliches Social-Media-Profil betreibt, braucht sie ein vollständiges Impressum. Maßgeblich ist seit dem 14.05.2024 § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz), der den früheren § 5 TMG abgelöst hat. Für die GbR gilt dabei eine Besonderheit: Weil die Gesellschaft grundsätzlich von allen Gesellschaftern gemeinsam vertreten wird, müssen diese namentlich als Vertretungsberechtigte genannt werden.

Anders als eine GmbH oder UG hat die GbR keine feste Firmierung und unterliegt keiner Handelsregisterpflicht. Seit dem Inkrafttreten des MoPeG zum 01.01.2024 kann sich eine GbR aber freiwillig als eingetragene Gesellschaft (eGbR) ins neue Gesellschaftsregister eintragen lassen – dann gehören Registergericht und Registernummer ebenfalls ins Impressum. Dieser Generator führt dich Schritt für Schritt durch alle Angaben, die speziell für deine GbR nötig sind. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht.

Pflichtangaben für GbR

  • Name der GbR sowie alle Gesellschafter mit vollständigem Vor- und Nachnamen als Vertretungsberechtigte
  • Ladungsfähige Anschrift der GbR: echte Straße und Hausnummer, kein Postfach
  • Schnell erreichbarer Kontakt: E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Bei eingetragener eGbR: Gesellschaftsregister, zuständiges Registergericht und Registernummer (z. B. GsR 1234)
  • USt-IdNr. nach § 27a UStG, sofern vorhanden – Kleinunternehmer nach § 19 UStG geben keine an
  • Rechtsgrundlage der Impressumspflicht: § 5 DDG
  • Bei reglementierten Berufen zusätzlich: Kammer, Aufsichtsbehörde, gesetzliche Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

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Alle Gesellschafter gehören ins Impressum

Die GbR ist keine Kapitalgesellschaft mit bestellter Geschäftsführung, sondern wird von ihren Gesellschaftern getragen. Deshalb reicht es nicht, nur den Namen der Gesellschaft anzugeben. Jeder Gesellschafter muss mit vollständigem Vor- und Nachnamen aufgeführt werden – Abkürzungen, Spitznamen oder ein bloßes "und Partner" genügen nicht. Auch wenn im Innenverhältnis nur eine Person die Geschäfte führt, ändert das nichts an der Nennungspflicht: Vertretungsberechtigt sind im Zweifel alle Gesellschafter gemeinsam.

Üblich ist eine Bezeichnung wie "Max Mustermann und Erika Musterfrau GbR". Diesen Gesellschaftsnamen führst du im Impressum an und listest darunter die Gesellschafter einzeln als Vertretungsberechtigte auf. So ist für jeden Besucher klar erkennbar, mit wem er es zu tun hat und an wen sich eine ladungsfähige Zustellung richten kann.

GbR oder eGbR? Das ändert das MoPeG

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) gibt es seit 2024 das Gesellschaftsregister. Eine GbR kann sich dort freiwillig eintragen lassen und firmiert dann als eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR). Eine Pflicht zur Eintragung besteht nicht – für viele Fälle, etwa beim Erwerb von Grundstücken oder Gesellschaftsanteilen, ist sie aber faktisch Voraussetzung geworden.

Für das Impressum ist der Unterschied entscheidend: Eine nicht eingetragene GbR nennt keine Registernummer, weil sie in keinem Register steht – eine Handelsregisternummer hat sie ohnehin nicht. Ist deine Gesellschaft dagegen als eGbR eingetragen, gehören das Gesellschaftsregister, das zuständige Registergericht und die Registernummer (Format "GsR" plus Nummer) zwingend ins Impressum. Den Zusatz "eGbR" führst du dann auch im Namen.

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USt-IdNr., Kontakt und häufige Fehler

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer musst du nur angeben, wenn deine GbR tatsächlich eine hat. Ist die Gesellschaft Kleinunternehmerin nach § 19 UStG, gibt es keine USt-IdNr. – dann entfällt diese Angabe ersatzlos. Verwechsle die USt-IdNr. nicht mit der Steuernummer des Finanzamts: Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum und sollte dort aus Datenschutzgründen auch nicht stehen.

Drei Fehler tauchen bei GbR besonders oft auf: ein Postfach statt einer echten, ladungsfähigen Anschrift; das Weglassen einzelner Gesellschafter; und ein veralteter Link zur EU-Online-Streitbeilegung. Die OS-Plattform der EU wurde am 20.07.2025 abgeschaltet – der frühere OS-Link entfällt und gehört nicht mehr ins Impressum. Prüfe außerdem, ob E-Mail und Telefonnummer wirklich erreichbar sind, denn § 5 DDG verlangt eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme.

Häufige Fragen

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